Keine GnRH Analoga für Kinder und Jugendliche !
Selbstbestimmungsgesetz (Self-ID-Gesetz)
Durch das Selbstbestimmungsgesetz soll es eine einheitliche Regelung für jeden Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages (m/w/d) und der Vornamen in amtlichen Dokumenten geben.
Durch einen einfachen "Sprechakt" vor dem Standesamt soll eine jährliche Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen möglich sein.
Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nach dem Selbstbestimmungsgesetz nicht länger erforderlich sein.
Das Selbstbestimmungsgesetz bezieht sich ausschließlich auf die jährlich mögliche Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen durch Sprechakt vor einem Standesbeamten.
Eine vorhergehende Beratung hierzu ist bei volljährigen Personen nicht vorgesehen.
Wenn eine Person neben der Personenstandsänderung auch körperliche geschlechtsangleichende Maßnahmen anstrebt, wird dies wie bisher auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden.
Für Minderjährige bis 14 Jahre oder bei Geschäftsunfähigkeit des Minderjährigen sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgeben können.
Für Minderjährige ab 14 Jahren ist geplant, dass die Minderjährigen die Erklärung selbst mit Zustimmung der Sorgeberechtigten abgeben können.
Um die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen zu wahren, sollen Familiengerichte in den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, orientiert am Kindeswohl - wie auch in anderen Konstellationen im Familienrecht - die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen können.
Germany, 3rd October 2022
Kommentar
Das von der Bundesregierung „Ampel“ (rot / gelb / grün; 2022) geplante Selbstbestimmungsgesetz betrifft uns alle. Das Gesetz wurde bereits 2021 vom Bundestag mit großer Mehrheit abgelehnt und soll jetzt mithilfe der Grünen im Bundestag Ganserer ; Lehmann ; Maike Pfuderer doch noch durchgesetzt werden. Es greift in das Passrecht ein und gefährdet das allgemeine Sicherheitsgefühl, weil amtliche Dokumente so systematisch verfälscht werden können.
Sogar Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat inzwischen erkannt, dass Gesetze nicht nur bedrucktes Papier sind, sondern dass sich daraus auch Konsequenzen im täglichen Leben ableiten. In einem Interview mit der Zeit meinte Marco Buschmann noch , das neue Gesetz regele lediglich „das Verhältnis zwischen Bürger und Staat“. Jetzt aber gibt er zu, dass die Folgen weitreichender sind, als ihm selbst bislang klar war.
Standesbeamte dürfen die geforderten Personenstandänderungen nicht ablehnen und müssen auch selbst als unwahr empfundene vom Antragsteller aber als wahr gefühlte Angaben beurkunden.
Der unautorisierte Zutritt von nicht erwünschten Personen in für Frauen vorbehaltene Schutzräume und religiöse Kultstätten sowie Patientinnenzimmmer wird durch dieses Gesetz staatlich legitimiert. Ein Verweis dieser Personen nach dem geltenden Hausrecht ist dann kaum noch möglich, da diese Wegweisung eine Diskriminierung dieser Personen aufgrund gefühlt-diskriminatorischer Merkmale darstellen würde (Deadnaming).
Reisepässe, Kaufverträge, Mietverträge, Kreditverträge, amtliche und nichtamtliche Dokumente werden nutzlos durch die wechselnden Einträge der jährlich per „Sprechakt“ vortragbaren Personenstandsänderungswünsche.
Mehr zum Thema finden Sie auch hier:
ein Summary aus klinischer Sicht:
https://www.klinikum-stuttgart.de/fileadmin/mediapool/downloads/Vorlesungen_als_PDF/21-06-01_Transgender__Gickeleiter.pdf
Maike Pfuderer & Ricarda Lang
https://www.evaengelken.de/gruenenvorsitzende-ricarda-lang-wir-haben-fragen-an-dich/
Grenze zwischen gesund und mental angeschlagen ..
Mehr zum Thema finden Sie auch hier:
Openpetition : Keine Geschlechtsänderung durch bloße Willenserklärung! Nein zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz!- Online-Petition (openpetition.de)
Anmerkung:
Folgende Kritik wurde, nach bereits 2 monatiger Laufzeit, vom Betreiber "openPetition" am Text dieser Petition erhoben:
"Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.
Petitionen mit falschen Tatsachenbehauptungen, fehlenden Quellenangaben oder mit irreführender Unterschlagung von relevanten Tatsachen werden beendet. openPetition behält sich vor, Quellen in umstrittenen Fällen nachträglich einzufordern bzw. wesentliche Tatsachen ergänzen zu lassen. .."
Zitat I aus dem Text der Petition:
"Auf S. 119 im Koalitionsvertrag vom November 2021 und im Eckpunktepapier steht: Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV übernommen werden.“ D.h. die Beitragszahler müssen dann für medizinische Eingriffe an gesunden Menschen bezahlen. Denn „Störungen der Geschlechtsidentität“ und „Transsexualität“ werden von der WHO nicht mehr als psychische Störung oder Krankheit eingestuft."
Der Betreiber der openPetition ist der Ansicht, dass der ..:
".. Absatz enthält eine Falschaussage. Bitte passen Sie den Text an.
Begründung von openPetition:
"Auch nach der neuen Klassifikation der ICD-11 hat „gender incongruence“ einen Diagnoseschlüssel, nur eben nicht mehr als „psychische Störung“, jedoch mit Behandlungsbedarf. Somit kann man nicht von „gesunden“ Menschen sprechen, die mit diesem medizinischen Problem zu Recht eine Leistung von ihrer Krankenkasse erwarten."
Ist ein im ICD-11 zugewiesener Code also gleichbedeutend mit dem Vorhandensein einer zu behandelnden Krankheit ? Werden Transsexuelle dadurch pathologisiert und zu "Kranken" erklärt ? Möchte openPetition diese Ansicht durch obige Mitteilung an den Petionssteller zum Ausdruck bringen ?
ICD-11: HA60 Genderinkongruenz in der Jugend oder im Erwachsenenalterhttps://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Klassifikationen/ICD/ICD-11/uebersetzung/_node.html
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